Bürgerwesen

Per 1.1.2018 hat die Korporation Grosswangen 204 Bürger. 

 

Das Korporationsbürgerrecht erlangt man durch Abstammung, Adoption oder Einbürgerung.

Erwerb durch Abstammung und Adoption

Gibt ein Korporationsbürger dem minderjährigen Kind das Gemeindebürgerrecht weiter, so erwirbt er gleichzeitig das Korporationsbürgerrecht.

Erwerb durch Einbürgerung

Die Einbürgerung neuer Korporationsbürger ist von diversen Kriterien abhängig:

  • Bürger der Gemeinde Grosswangen
  • in den letzten 3 Jahren wohnhaft in Grosswangen
  • mit den Verhältnissen der Korporation vertraut sein
  • Zahlung der Einbürgerungstaxe

Erleichterte Einbürgerung

Ehegatten und Kinder von Korporationbürger, welche das Gemeindebürgerrecht bereits haben oder nachträglich erwerben, werden auf Gesuch erleichert eingebürgert und müssen keine Einbürgerungstaxen zahlen.